Therapie:

Herzlich Willkommen auf unserer Homepage. Unser therapeutisches Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, sowie deren Familien. Kinder lernen spielerisch; Jugendliche und Erwachsene lernen durch Erleben. Als Kinder- und Jugendlichentherapeutinnen arbeiten wir erlebnis- und verhaltensnah. Um Verhaltensweisen zu verändern ist es notwendig, alte Muster zu durchbrechen und neue Wege zu gehen. Hierbei kann die Verhaltenstherapie eine wertvolle Unterstützung bieten, neue Einstellungen anzunehmen und Sichtweisen zu entwickeln, die letztendlich auch die Lebensqualität nachhaltig verbessern. Die Verhaltenstherapie ist eine der drei therapeutischen Richtlinienverfahren, welche, neben der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sowie der Psychoanalyse, durch die Krankenkassen gesetzlich anerkannt und finanziert wird.

Ablauf:

Vor Beginn einer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie findet das erste Kennenlernen in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde statt. Die gesetzliche Regelung sieht bis zu fünf solcher Sprechstunden vor. Daran anschließend finden bis zu sechs Probesitzungen sowie psychodiagnostische Untersuchungstermine statt. Bei diesen Terminen wird überprüft, ob eine Therapie sinnvoll und erfolgversprechend ist. Die ersten Sitzungen finden bei jüngeren Kindern in der Regel in Begleitung ihrer Eltern statt. Jugendliche und junge Erwachsene können sich ab dem 15. Lebensjahr selbstständig anmelden. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wird begleitet von regelmäßigen Eltern- und Familiengesprächen. Bei Bedarf werden in Ihrem schriftlichen Einverständnis Lehrer, Erzieher, andere Institutionen etc. des Kindes mit in die Arbeit eingebunden. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird gemeinsam entschieden, ob oder wie intensiv eine Elternbeteiligung gestaltet wird. Eine klassische Paartherapie der Eltern wird in unserer Praxis nicht angeboten, auch wenn solche Themen – wenn sie Relevanz für die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendliche haben - mit in die Behandlung einfließen können und im Rahmen der Eltern-Stunden auch bearbeitet werden können.

Nach den Probesitzungen kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Akuttherapie (12 Therapieeinheiten), Kurzzeit- (12 bis 24 Stunden) oder Langzeittherapie (60 Stunden, antrags- und gutachterpflichtig) gestellt werden. Ein ärztlicher Konsil-Termin ist für jede Therapieform Voraussetzung (Außer Akuttherapie).

Das erste persönliche Kennenlernen findet in der Praxis auf der Kapellstraße 24 statt. Wir möchte Sie bitten, zum Erstkontakt Ihre Krankenversichertenkarte sowie etwaige Vorbefunde bzw. ärztliche Berichte mitzubringen. Die Kosten für die Diagnostik und Therapie werden i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen, so dass für Sie persönlich keine Kosten anfallen. Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen und Beihilfe für eine ambulante Psychotherapie ist bei uns ebenso möglich. Hier müssen Sie jedoch zeitnah Kontakt mit Ihrer Krankenkasse / Beihilfestelle aufnehmen um sich die notwendigen Antrags-Unterlagen zusenden zu lassen. Die privaten Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob in Ihrem Vertrag psychotherapeutische Leistungen enthalten sind. In Ausnahmefällen können die Behandlungskosten für eine Psychotherapie natürlich auch von Ihnen selbst getragen werden (Selbstzahler), falls Sie aus persönlichen Gründen keine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse wünschen. Für die Berechnungsgrundlage der Therapiekosten wird auch hier die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) angewendet.

Absagen:

Falls Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, so sagen Sie bitte rechtzeitig ab; mindestens 24 Stunden vorher (Für Montagstermine schon freitags)! Versäumen Sie dies, wird Ihnen der ausgefallene Termin privat in Rechnung gestellt.

Einblicke: